Wichtige Hinweise zu unseren Produkten

Zwei Bereiche – ein Anspruch: Qualität für Mensch & Tier

Unser Shop umfasst zwei klar getrennte Produktbereiche:

  • 1. Produkte für Menschen – Lebensmittel, Gewürze, Tees, Superfoods, Öle, Naturprodukte
  • 2. Produkte für Haustiere – Ergänzungs- und Zusatzfuttermittel für Tiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen

Damit erfüllen wir alle rechtlichen Vorgaben und geben Euch gleichzeitig größtmögliche Transparenz.

1. Produkte für Haustiere (Nicht-Lebensmitteltiere)

Unsere tierischen Produkte sind ausschließlich für Haustiere bestimmt – nicht für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen.

Dazu zählen u. a.:

  • Pferde mit Schlachtausschluss („Nicht zur Lebensmittelgewinnung“)
  • Hunde
  • Katzen
  • Weitere Heim- und Hobbytiere

Warum dieser Hinweis notwendig ist

Die Grundlage ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie das EU-Futtermittelrecht. Diese Gesetze schützen die „Ernährungsgrundlage der Bevölkerung“ – und regeln streng, welche Pflanzen für Tiere verwendet werden dürfen, die später in die menschliche Nahrungskette gelangen.

Haustiere dürfen Kräuter und Pflanzen erhalten, die für Lebensmitteltiere nicht zugelassen wären. Für jeden Tierhalter gilt: Die Verantwortung für die korrekte Zuordnung des Tiers liegt beim Halter selbst. Wir können hierfür keine Haftung übernehmen.

Hinweis zu Pferden

Pferde gelten rechtlich automatisch als Lebensmitteltiere, bis im Equidenpass vermerkt wurde:

  • „Nicht zur Schlachtung bestimmt“

Erst dann dürfen wir Kräuter und Ergänzungsfuttermittel verkaufen, die für Haustiere gedacht sind. Tierärzte können diesen Eintrag problemlos vornehmen.

2. Produkte für Menschen

Unsere Produkte für den menschlichen Bereich sind:

  • Lebensmittel
  • Gewürze & Kräuter
  • Tees
  • Superfoods
  • Speiseöle
  • natürliche Extrakte
  • Vitalpilze

Sie entsprechen lebensmittelrechtlichen Anforderungen und sind nicht als Arzneimittel zugelassen.

3. Warum wir keine Heilversprechen machen dürfen

Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) werden Produkte bereits durch bestimmte Formulierungen zu Arzneimitteln, selbst wenn sie eigentlich Kräuter oder Lebensmittel sind.

Ein Produkt wird juristisch zum Arzneimittel, wenn es dazu bestimmt ist,

  • „Krankheiten, Leiden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.“

Daher dürfen wir – wie alle nicht-apothekenpflichtigen Anbieter – keine medizinischen Aussagen machen, insbesondere:

  • keine Indikationen
  • keine Heilwirkungen
  • keine Wirkung auf Krankheiten
  • keine Indikationen
  • keine Linderung/Heilung von Symptomen
  • keine Diagnosen

Wir dürfen ausschließlich über:

  • Geschmack
  • Herkunft
  • Verarbeitung
  • traditionelle, nicht-medizinische Nutzungen
  • historische/kulturelle Hintergründe
  • ernährungsunterstützende Eigenschaften
  • sensorische oder kulinarische Aspekte

sprechen.

Die Qualität bleibt dieselbe – nur die Wortwahl musste angepasst werden.

4. Wo Ihr Informationen zu traditionellen Anwendungen findet

Da wir keine Heilwirkungen beschreiben dürfen, empfehlen wir:

  • neutrale Fachliteratur
  • traditionelle Kräuterbücher
  • seriöse Naturheilkunde-Portale
  • Rücksprache mit Tierärzten / Tierheilpraktikern / Heilpraktikern

So könnt Ihr Euch frei informieren, ohne dass wir gegen das AMG verstoßen.

5. Unser Anspruch an Euch

Wir bleiben Eurer Manufaktur treu:

  • gleiche Qualität
  • gleiche Reinheit
  • gleiche Sorgfalt
  • gleiche Liebe zum Produkt

Nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmen, wie wir darüber sprechen dürfen.

Wir danken Euch für Euer Verständnis – und bleiben weiterhin mit ganzem Herzen für Euch da.

Mit Liebe & Verantwortung,

Euer Architequus-Team