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Wenn Worte Pflanzen zu Arzneimitteln machen
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir die traditionellen Heilwirkungen unserer Kräuter und Mischungen nicht mehr beschreiben. Unsere Produkte bleiben selbstverständlich unverändert in ihrer Qualität, Reinheit und Zusammensetzung – nur die Wortwahl auf unseren Seiten musste angepasst werden..
In unserem folgenden Beitrag erfahrt Ihr, warum Pflanzen durch bestimmte Worte zu Arzneimitteln werden können und welche gesetzlichen Grundlagen uns zu dieser Änderung verpflichten.
Warum wir unsere Kräuterbeschreibungen anpassen mussten
Viele von Euch wissen, dass es uns in Kräuterbines Manufaktur stets ein Herzensanliegen war, unser Wissen über die Kraft der Pflanzen mit Euch zu teilen. Mit großer Sorgfalt beschrieben wir bislang die gesundheitsfördernden Eigenschaften und traditionellen Wirkungen der von uns angebotenen Kräuter und Kräutermischungen – damit Ihr leichter jene Pflanzen finden konntet, die zu den Bedürfnissen Eurer Tiere passen.
Diese Offenheit führte jedoch nun dazu, dass wir nach einer Anklage wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) alle Beschreibungen entfernen mussten, die sich auf Einsatzgebiete, Symptome oder Heilwirkungen beziehen.
Wenn Pflanzen durch Worte zu Arzneimitteln werden
Wie viele andere naturheilkundliche Anbieter wussten auch wir zunächst nicht, dass Kräuter und Kräutermischungen nur dann frei verkäuflich sind, wenn sie nicht als Arzneimittel, sondern als Futtermittel oder Lebensmittel gelten.
Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) werden Pflanzen und Zubereitungen dann als Arzneimittel eingestuft, wenn sie:
„dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im Körper Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.“ (Bundestags-Drucksache Nr. 16/2247 vom 18.07.2006)
Demnach dürfen Heilungsversprechen oder Indikationen nur von Apotheken, Ärzten und Tierärzten gemacht werden.
Für alle anderen Anbieter – auch für uns als Tierheilpraktiker und Kräutermanufaktur – gilt: Wir dürfen ausschließlich über vorbeugende, pflegende oder ernährungsunterstützende Eigenschaften sprechen.


Was das für uns bedeutet:
Wir dürfen unsere Kräuter und Mischungen nur noch als gesundheitsunterstützende Ergänzungs- oder Zusatzfuttermittel anbieten.
Alle Beschreibungen, die sich auf konkrete Krankheiten, Symptome oder Heilwirkungen beziehen, mussten wir entfernen.
Was das für Euch bedeutet:
Ihr findet in unserem Shop weiterhin die gleichen hochwertigen Kräuter und Mischungen wie bisher – an der Qualität, Reinheit und Zusammensetzung hat sich nichts geändert. Lediglich die Beschreibungen mussten wir an die gesetzlichen Vorgaben anpassen.
Wenn Ihr Euch zu den traditionellen Anwendungen oder möglichen Wirkungen einzelner Kräuter informieren möchtet, empfehlen wir, dafür neutrale Naturheilkunde-Portale oder Fachliteratur zu nutzen..
Ein Wort in eigener Sache
Diese Gesetzeslage führt leider dazu, dass Apotheken und tierärztliche Anbieter, die über Heilwirkungen sprechen dürfen, einen deutlichen Wettbewerbsvorteil erhalten – während kleine Manufakturen, Kräuterhändler und Tierheilpraktiker in ihrer Informationsfreiheit eingeschränkt werden.
Wir bedauern es sehr, dass wir Euch künftig weniger Detailwissen direkt an die Hand geben dürfen. Doch wir bleiben weiterhin mit ganzem Herzen für Euch und Eure Tiere da – mit denselben liebevoll zusammengestellten Produkten, die Ihr kennt, vertraut und schätzt.
Eure Sabine Bröckel - Kräuterbine